Weg­weiser für Pa­ti­en­tInnen

Un­sere In­sti­tut­sam­bu­lanz funk­tio­niert ganz ähn­lich wie eine Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Praxis.  
Das IVT-Kur­pfalz bietet so­wohl Be­hand­lungen für Er­wach­sene als auch für Kinder und Ju­gend­liche an.

An­mel­dung
Un­sere In­sti­tuts­se­kre­tä­rinnen Frau Unger und Frau Krämer nehmen Ihre te­le­fo­ni­sche An­mel­dung ent­gegen und ver­ein­baren mit Ihnen einen Erst­ge­sprächs­termin oder nehmen Sie - je nach Ver­füg­bar­keit - auf die War­te­liste:

Tel. 06 21 - 41 53 64 (Mo–Fr. 8:00–16:00)

Bringen Sie zu diesem ver­ein­barten Erst­ge­spräch einen Über­wei­sungs­schein (z.B. vom Haus­arzt oder einem Psych­iater) und die Ver­si­cher­ten­karte der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung mit.

Ab­lauf
Das Erst­ge­spräch wird von einer der beiden Am­bu­lanz­lei­te­rinnen, Frau Dr. med. A. Ku­chen­bäcker-Schott oder Frau Dipl.-Psych. C. Frey, ge­führt. In diesem Ge­spräch wird ge­klärt, ob eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Be­hand­lung not­wendig und an­ge­zeigt ist.
Wenn dies der Fall ist, wird die Be­hand­lung – meist ohne wei­tere War­te­zeit – von einem un­serer „The­ra­peu­tInnen in Aus­bil­dung“ über­nommen und durch­ge­führt. Die Be­hand­lung wird voll­ständig von den ge­setz­li­chen Kran­ken­kassen über­nommen.
Die Ter­mine der The­ra­pie­sit­zungen werden di­rekt mit dem/der be­han­delnden The­ra­peutIn ver­ein­bart und können auch au­ßer­halb der Öff­nungs­zeiten des Se­kre­ta­riats liegen.

Gut zu wissen
„The­ra­peu­tInnen in Aus­bil­dung“ sind aus­nahmslos stu­dierte Di­plom-Psy­cho­lo­gInnen oder Ärz­tInnen, die sich – meist neben ihrer Ar­beit in einer Klinik oder Be­ra­tungs­stelle – an un­serem In­stitut  in 3–5 Jahren zum/zur Ver­hal­tens­the­ra­peutIn spe­zia­li­sieren. Nach einer Zwi­schen­prü­fung be­han­deln sie ei­gen­ständig Pa­ti­enten an un­serer In­sti­tut­sam­bu­lanz. Die Qua­lität der Be­hand­lung wird lau­fend durch Su­per­vi­so­rInnen über­prüft.

In der In­sti­tut­sam­bu­lanz werden grund­sätz­lich alle psy­chi­schen Er­kran­kungen und Pro­bleme be­han­delt, deren Be­hand­lung von den ge­setz­li­chen Kassen über­nommen wird, z.B.
· Ängste
· De­pres­sionen
· Ess­stö­rungen
· Zwänge
· Psy­cho­so­ma­ti­sche Er­kran­kungen, So­ma­to­forme Stö­rungen
· Chro­ni­sche Schmerzen
· In be­stimmten Fällen auch Psy­chosen
· Post­trau­ma­ti­sche Be­las­tungs­stö­rungen
· Per­sön­lich­keits­stö­rungen

 

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