Be­wer­bung und An­mel­dung

Sie können sich in un­seren In­fo­ver­an­stal­tungen un­ver­bind­lich über die Aus­bil­dung in­for­mieren.

Be­wer­bungs­ver­fahren für Psy­cho­logen

Der Aus­bil­dungs­gang zum Psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peuten/zur Psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peutin am IVT-Kur­pfalz be­ginnt 1x jähr­lich im Ja­nuar mit Ab­schluss eines Aus­bil­dungs­ver­trags, wahl­weise für die 3- oder 5-jäh­rige Aus­bil­dungs­form.

Die Theo­rie­se­mi­nare be­ginnen im April/Mai.

Be­wer­bungen werden ab Früh­jahr/Sommer an­ge­nommen und be­ar­beitet. Nach Prü­fung der ein­ge­reichten Un­ter­lagen durch die Wei­ter­bil­dungs­kom­mis­sion wird über die Ver­gabe von Ter­minen zu einem per­sön­li­chen Vor­stel­lungs­ge­spräch ent­schieden.

Das Be­wer­bungs­ver­fahren wird fort­ge­setzt, bis ein Jahr­gang mit 15 ver­trag­lich zu­ge­las­senen Teil­neh­mern be­setzt ist.

Die Er­fah­rung der letzten Jahre hat ge­zeigt, dass bis etwa An­fang De­zember alle 15 Aus­bil­dungs­ver­träge ab­ge­schlossen sind.

Zu den voll­stän­digen Be­wer­bungs­un­ter­lagen ge­hören

  • Be­wer­bungs­schreiben
  • Zu­las­sungs­an­trag
  • Tab. Le­bens­lauf
  • Zeugnis der Di­plom­haupt­prü­fung und des Vor­di­ploms
  • be­glau­bigte Di­plo­mur­kunde bzw. Mas­ter­ab­schluss (kann nach­ge­reicht werden)
  • po­li­zei­li­ches Füh­rungs­zeugnis (kann nach­ge­reicht werden)

Wurde das Stu­dium an einer Uni­ver­sität au­ßer­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ab­sol­viert, ist die Vor­lage einer Äqui­va­lenz­be­schei­ni­gung er­for­der­lich. Diese kann beim zu­stän­digen Re­gie­rungs­prä­si­dium be­an­tragt werden.

Ärzt­liche Aus­bil­dungs­gänge und Zu­satz­aus­bil­dungen

Für diese Aus­bil­dungen können Sie sich je­der­zeit über das Se­kre­ta­riat be­werben.
Zu­las­sungs­an­trag für Ärzte

Gast­hörer

Di­plom-Psy­cho­logen und Ärzte, die nicht an einer re­gu­lären Aus- /Wei­ter­bil­dung, son­dern nur an ein­zelnen Ver­an­stal­tungen in­ter­es­siert sind, können nach Vor­lage ihres Di­ploms bzw. ihrer Ap­pro­ba­tion als Gast­hörer teil­nehmen, wenn noch Plätze frei sind. Eine for­melle Zu­las­sung durch die Aus- und Wei­ter­bil­dungs­kom­mis­sion ist nicht er­for­der­lich.

Gast­hörer müssen sich bis spä­tes­tens 2 Wo­chen vor Be­ginn der Ver­an­stal­tung schrift­lich beim Se­kre­ta­riat (An­mel­de­for­mular für Gast­hörer) an­melden. Bei über­be­legten Ver­an­stal­tungen werden re­gu­läre Wei­ter­bil­dungs­teil­nehmer vor­rangig be­han­delt.

 

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