Ausbildungsbildungsbausteine zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn

 

Theorie

Sie müssen min­des­tens 600 Stunden belegen, um den Er­werb von verhaltenstherapeutischen Grund- und Ver­tie­fungs­kennt­nissen nachzuweisen. Am IVT-Kur­pfalz legen wir großen Wert auf die Vermittlung von fundiertem, praxisrelevantem Wissen. Außerdem finden wir es wichtig, auf der Basis und im Rahmen der klassischen Kognitiven Verhaltenstherapie moderne Verfahren zu lehren. So können unsere TeilnehmerInnen Schematherapie, Elemente des CBASP und von EMDR von erfahrenen PraktikerInnen lernen.

 

Prak­ti­sche Tä­tig­keit

Sie dient dem Er­werb grund­le­gender Kennt­nisse und Er­fah­rungen im ge­samten Spek­trum psych­ia­tri­scher Er­kran­kungen.
Min­des­tens 1800 Stunden müssen in der „Praktischen Tätigkeit“ ab­sol­viert werden, davon min­des­tens 1200 Stunden als einjähriges Praktikum an einer aner­kannten psych­ia­tri­schen kli­ni­schen Ein­rich­tung („Praktische Tätigkeit I“) und min­des­tens 600 Stunden („Praktische Tätigkeit II“) an einer aner­kannten Ein­rich­tung der psy­cho­the­ra­peu­ti­schen oder psy­cho­so­ma­ti­schen Ver­sor­gung. Manchmal bieten Kliniken sowohl die „Praktische Tätigkeit I“ wie die „Praktische Tätigkeit II“ an.

 

Selbs­t­er­fah­rung

Die Selbs­t­er­fah­rung wird als feste, fort­lau­fende Klein­gruppe mit ma­ximal 8 Teil­neh­mern durchgeführt und umfasst 120 Stunden.

 

Interaktionelle Fallarbeit (IFA)

Wir un­ter­stützen au­ßerdem Ihre in­di­vi­du­elle the­ra­peu­ti­sche Ent­wick­lung mit 30 Stunden in­ter­ak­tio­neller Fall­ar­beit. Man könnte die IFA auch „Einzelselbsterfahrung“ nennen, wobei Sie selbst entscheiden dürfen, ob Sie die Stunden eher fallorientiert („Was löst PateintIn X bei mir aus und warum?“) oder zum Bearbeiten ganz persönlicher Themen nützen möchten – oder beides. IFA wird entsprechend Ihrer Bedürfnisse und Wünsche individuell mit selbst gewählten SupervisorInnen durchgeführt. Bis zu 10 IFA-Sitzungen können schon vor der Zwischenprüfung in Anspruch genommen werden.


Prak­ti­sche Aus­bil­dung

Die „Praktische Ausbildung“ bezeichnet den Ausbildungsabschnitt, in dem Sie nach der Zwischenprüfung unter regelmäßiger Supervision eigenständig Behandlungen mit ambulanten PatientInnen durchführen. Die Be­hand­lungen können in der Mannheimer In­sti­tut­sam­bu­lanz oder in unseren Lehr­praxen durch­ge­führt werden. Sie führen in der „Praktischen Ausbildung“ mindestens 600 Behandlungsstunden mit mindestens sechs PatientInnen durch.

 

Su­per­vi­sion

Sie müssen min­des­tens 150 Stunden Supervision in Anspruch nehmen, davon min­des­tens 50 Stunden Ein­zel­su­per­vi­sion. Sie wählen Ihre/n Su­per­visorIn aus den vom IVT-Kur­pfalz aner­kannten Su­per­vi­sorInnen und die Art der Su­per­vi­sion (Gruppen- oder Ein­zel­­su­per­vi­sion) im Rahmen der ge­setz­li­chen Vor­schriften und der Rahmenbedingungen der jeweiligen Lehrpraxis selbst.

 

„Freie Spitze“

Das Ge­setz legt 3270 der 4200 ge­for­derten Aus­bil­dungs­stunden genau fest. Die rest­li­chen 930 Stunden sind selbst von den In­sti­tuten zu be­stimmen. Im IVT-Kur­pfalz werden die übrigen Stunden wie folgt kalkuliert:

  • 600 Stunden als Vor- und Nach­be­rei­tung der unter Su­per­vi­sion durch­ge­führten The­ra­pien
  • 200 Stunden für die Aus­ar­bei­tung der Prü­fungs­fälle
  • 30 Stunden in­ter­ak­tio­neller Fall­ar­beit (IFA)
  • 100 Stunden können Sie aus folgenden Angeboten frei wählen:
    • Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tungen, die mindestens zwei Unterrichtseinheiten umfassen (z.B. der Kli­niken wäh­rend der prak­ti­schen Tä­tig­keit)
    • Zu­satz­qua­li­fi­ka­tionen (Grup­pen­the­rapie, The­rapie von Kin­dern und Ju­gend­li­chen, Hyp­nose)
    • Vom IVT an­ge­bo­tene zu­sätz­liche Ver­an­stal­tungen