Be­wer­bung und An­mel­dung

Sie können sich in un­seren In­fo­ver­an­stal­tungen für Psychologische PsychotherapeutInnen un­ver­bind­lich über die Aus­bil­dung in­for­mieren.

Die Praktische Tätigkeit darf frühestens ein halbes Jahr vor Beginn der Ausbildung aufgenommen werden. Dafür müssen Sie einen Ausbildungsvertrag vorweisen können.

Be­wer­bungs­ver­fahren für Psy­cho­logInnen

Der Aus­bil­dungs­gang zum/r Psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peut*in am IVT-Kur­pfalz be­ginnt jährlich im Ja­nuar, die Theo­rie­se­mi­nare starten dann im März/April, wir bieten wahl­weise die drei- oder die fünfjäh­rige Aus­bil­dung an.

Voraussetzung für die Aufnahme zum Aus­bil­dungs­gang „Psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peut*in“ am IVT-Kur­pfalz ist ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium mit  mindestens 9 ETCs in klinischer Psychologie.

Be­wer­bungen werden fort­lau­fend an­ge­nommen. Auswahlgespräche finden jeweils nach den Infoveranstaltungen statt.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Besuch einer unserer fortlaufend ganzjährig stattfindenden Infoveranstaltungen, um wichtige Informationen zu bekommen und Ihre Fragen zu klären. So können Sie am besten entscheiden, ob das IVT für Sie in Frage kommt. Die Teilnahme an der Infoveranstaltung ist kostenlos.

Wenn Sie zu uns kommen möchten, Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen und wir noch freie Plätze haben, laden wir Sie zu einem per­sön­li­chen Ge­spräch bei uns ein. Hier können Sie uns und wir Sie ein bisschen besser kennen lernen und wir können alles klären, was noch offen ist. Anschließend entscheiden wir über die Zusage eines Ausbildungsplatzes.

Übrigens ist uns ein wichtiges Kriterium zur Aufnahme am IVT neben der fachlichen Kompetenz auch die ernsthafte Bereitschaft und der Wunsch, sich therapeutisch und persönlich in der Ausbildung weiterzuentwickeln.

Zu den voll­stän­digen Be­wer­bungs­un­ter­lagen ge­hören:

  • Be­wer­bungs­schreiben
  • Tabellarischer Le­bens­lauf mit Lichtbild
  • Zeugnis der Di­plom­haupt­prü­fung und des Vor­di­ploms bzw. Ba­che­lor­zeugnis
  • be­glau­bigte Di­plo­mur­kunde bzw. Mas­ter­ab­schluss (kann nach­ge­reicht werden)
  • po­li­zei­li­ches Füh­rungs­zeugnis (kann nach­ge­reicht werden)

Wurde das Stu­dium an einer Uni­ver­sität au­ßer­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ab­sol­viert, ist die Vor­lage einer Äqui­va­lenz­be­schei­ni­gung er­for­der­lich. Diese wird von uns beim zu­stän­digen Re­gie­rungs­prä­si­dium be­an­tragt, wenn wir Ihnen einen Ausbildungsvertrag anbieten möchten.

Gast­hörerInnen

Psy­cho­logInnen und ÄrztInnen, die nicht an einer re­gu­lären Aus- /Wei­ter­bil­dung, son­dern nur an ein­zelnen Ver­an­stal­tungen des Curriculums in­ter­es­siert sind, können nach Vor­lage ihres Di­ploms/Masters bzw. ihrer Ap­pro­ba­tion als Gast­hörerInnen teil­nehmen, wenn noch Plätze frei sind.

Gast­hörerInnen müssen sich bis spä­tes­tens 6 Wo­chen vor Be­ginn der Ver­an­stal­tung schrift­lich beim Se­kre­ta­riat (An­mel­de­for­mular für Gast­hörerInnene) an­melden.

Es gibt Veranstaltungen und Weiterbildungen für approbierte KollegInnen, die entsprechend von der Landespsychotherapeutenkammer zertifiziert sind (hier).