Von der Theorie bis zur „Freien Spitze“:
Aus­bil­dungs­bau­steine


Theorie
Min­des­tens 600 Stunden Er­werb von Grund- und Ver­tie­fungs­kennt­nissen in Se­mi­naren (Cur­ri­culum). Am IVT-Kur­pfalz wird Wert auf die Ver­bin­dung von Grund­la­gen­wissen und Praxis ge­legt.

Prak­ti­sche Tä­tig­keit
Dient dem Er­werb grund­le­gender Kennt­nisse und Er­fah­rungen im ge­samten Spek­trum psych­ia­tri­scher Er­kran­kungen.
Sie muss mit min­des­tens 1800 Stunden ab­sol­viert werden, davon min­des­tens 1200 Stunden an einer aner­kannten psych­ia­tri­schen kli­ni­schen Ein­rich­tung und min­des­tens 600 Stunden an einer aner­kannten Ein­rich­tung der psy­cho­the­ra­peu­ti­schen oder psy­cho­so­ma­ti­schen Ver­sor­gung.

Selbs­t­er­fah­rung
120 Stunden Grup­pen­selbs­t­er­fah­rung. Die Selbs­t­er­fah­rung wird als fort­lau­fende Klein­gruppe mit ma­ximal 8 Teil­neh­mern im IVT-Kur­pfalz an­ge­boten. Wir un­ter­stützen au­ßerdem Ihre in­di­vi­du­elle the­ra­peu­ti­sche Ent­wick­lung mit 30 Stunden in­ter­ak­tio­neller Fall­ar­beit.

Prak­ti­sche Aus­bil­dung

Min­des­tens 600 Be­hand­lungs­stunden mit min­des­tens 6 Pa­ti­en­ten­be­hand­lungen unter Su­per­vi­sion nach jeder 3.– 4. Stunde. Die Be­hand­lungen können in der In­sti­tut­sam­bu­lanz oder in den ko­ope­rie­renden Lehr­praxen durch­ge­führt werden. Un­sere Fach­be­treuer sind au­ßerdem für Sie bei Be­darf an­sprechbar.

Su­per­vi­sion
Min­des­tens 150 Stunden, davon min­des­tens 50 Stunden Ein­zel­su­per­vi­sion. Sie wählen Ihren Su­per­visor aus den vom IVT-Kur­pfalz aner­kannten Su­per­vi­soren und die Art der Su­per­vi­sion (Gruppen- oder Ein­zel­­su­per­vi­sion) im Rahmen der ge­setz­li­chen Vor­schriften selbst.

„Freie Spitze“
Das Ge­setz legt 3270 der 4200 ge­for­derten Aus­bil­dungs­stunden genau fest. Die rest­li­chen 930 Stunden sind als so­ge­nannte „Freie Spitze“ von den In­sti­tuten zu be­stimmen.
Am IVT-Kur­pfalz werden Ihnen 600 Stunden der freien Spitze als Vor- und Nach­be­rei­tung der unter Su­per­vi­sion durch­ge­führten The­ra­pien aner­kannt.
Wei­tere 200 Stunden werden Ihnen für die Aus­ar­bei­tung der Prü­fungs­fälle gut­ge­schrieben.
Ihre 30 Stunden in­ter­ak­tio­neller Fall­ar­beit werden auf die freie Spitze an­ge­rechnet.
100 Stunden können Sie frei wählen, z. B.:
• Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tungen (z.B. der Kli­niken wäh­rend der prak­ti­schen Tä­tig­keit)
• Zu­satz­qua­li­fi­ka­tionen (Grup­pen­the­rapie, The­rapie von Kin­dern und Ju­gend­li­chen, Hyp­nose)
• Vom In­stitut an­ge­bo­tene zu­sätz­liche Ver­an­stal­tungen

 

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