Informationen zu Psychotherapie

 

Ab­lauf einer Psychotherapie

Das Erst­ge­spräch wird von der Ambulanzleitung ge­führt. In diesem Ge­spräch wird ge­klärt, ob eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Be­hand­lung not­wendig und an­ge­zeigt ist.

Ist dies der Fall, wird die Be­hand­lung von einer/m un­serer PsychotherapeutInnen in Ausbildung über­nommen. Die Kosten für die Be­hand­lung werden bei Genehmigung durch die ge­setz­li­chen Kran­ken­kassen vollständig getragen. Die Ter­mine der The­ra­pie­sit­zungen werden di­rekt mit dem/der be­han­delnden The­ra­peutIn ver­ein­bart und können auch au­ßer­halb der Öff­nungs­zeiten des Se­kre­ta­riats liegen.

 

Wie qualifiziert sind die PsychotherapeutInnen?

Unsere PsychotherapeutInnen sind Psychothe­ra­peu­tInnen in Aus­bil­dung und als solche aus­nahmslos Psy­cho­lo­gInnen mit abgeschlossenem Studium. Sie qualifizieren sich bei uns mit einer  3–5jährigen Ausbildung (entsprechend einer Facharztausbildung)  zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in (Ver­hal­tens­the­ra­pie). Die Qua­lität der Be­hand­lung wird lau­fend durch Su­per­vi­so­rInnen, also langjährig erfahrene LehrtherapeutInnen, gesichert.

 

Was bedeutet es, dass meine Therapeutin supervidiert wird?

Unsere PsychotherapeutInnen werden von erfahrenen SupervisorInnen angeleitet. Praktisch bedeutet das, dass Ihr/e TherapeutIn Ihre Behandlung außerhalb Ihrer Sitzungen mit seiner/ihrer SupervisorIn bespricht. Selbstverständlich stehen SupervisorInnen genau wie Ihr/e TherapeutIn unter Schweigepflicht. Um dem/der SupervisorIn einen Eindruck von der Behandlung zu vermitteln und um die Qualität Ihrer Behandlung zu sichern, wird in Therapiesitzungen zeitweise eine Videokamera mitlaufen. Dadurch können sicher sein, dass mit Ihrer Problematik und Ihrem Anliegen sehr sorgsam und gründlich umgegangen wird.

 

Was ist eine therapeutische Sprechstunde?

Seit dem 1. April 2017 sind jeder Therapie ein bis drei therapeutische Sprechstunden à 50 Minuten vorgeschaltet. In der Sprechstunde soll mit dem/der Patient/in überlegt werden, ob Psychotherapie das Richtige ist und wenn nicht, welche Möglichkeiten es sonst gibt. Am IVT wird die erste Sprechstunde von der Ambulanzleitung durchgeführt.

 

Was ist eine probatorische Sitzung?

In jeder ambulanten Psychotherapie finden nach den Sprechstunden probatorische Sitzungen statt. Ihr/e TherapeutIn muss in diesen Sitzungen unter anderem prüfen, welche Diagnose vorliegt. Erst wenn PatientIn und TherapeutIn in den probatorischen Sitzungen zur Entscheidung kommen, dass eine Psychotherapie zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, wird die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt.

IVT Vortragsreihe