
Informationen zu Psychotherapie
Ablauf einer Psychotherapie
Das Erstgespräch wird von der Ambulanzleitung geführt. In diesem Gespräch wird geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und angezeigt ist.
Ist dies der Fall, wird die Behandlung von einer/m unserer PsychotherapeutInnen in Ausbildung übernommen. Die Kosten für die Behandlung werden bei Genehmigung durch die gesetzlichen Krankenkassen vollständig getragen. Die Termine der Therapiesitzungen werden direkt mit dem/der behandelnden TherapeutIn vereinbart und können auch außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats liegen.
Wie qualifiziert sind die PsychotherapeutInnen?
Unsere PsychotherapeutInnen sind PsychotherapeutInnen in Ausbildung und als solche ausnahmslos PsychologInnen mit abgeschlossenem Studium. Sie qualifizieren sich bei uns mit einer 3–5jährigen Ausbildung (entsprechend einer Facharztausbildung) zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in (Verhaltenstherapie). Die Qualität der Behandlung wird laufend durch SupervisorInnen, also langjährig erfahrene LehrtherapeutInnen, gesichert.
Was bedeutet es, dass meine Therapeutin supervidiert wird?
Unsere PsychotherapeutInnen werden von erfahrenen SupervisorInnen angeleitet. Praktisch bedeutet das, dass Ihr/e TherapeutIn Ihre Behandlung außerhalb Ihrer Sitzungen mit seiner/ihrer SupervisorIn bespricht. Selbstverständlich stehen SupervisorInnen genau wie Ihr/e TherapeutIn unter Schweigepflicht. Um dem/der SupervisorIn einen Eindruck von der Behandlung zu vermitteln und um die Qualität Ihrer Behandlung zu sichern, wird in Therapiesitzungen zeitweise eine Videokamera mitlaufen. Dadurch können sicher sein, dass mit Ihrer Problematik und Ihrem Anliegen sehr sorgsam und gründlich umgegangen wird.
Was ist eine therapeutische Sprechstunde?
Seit dem 1. April 2017 sind jeder Therapie ein bis drei therapeutische Sprechstunden à 50 Minuten vorgeschaltet. In der Sprechstunde soll mit dem/der Patient/in überlegt werden, ob Psychotherapie das Richtige ist und wenn nicht, welche Möglichkeiten es sonst gibt. Am IVT wird die erste Sprechstunde von der Ambulanzleitung durchgeführt.
Was ist eine probatorische Sitzung?
In jeder ambulanten Psychotherapie finden nach den Sprechstunden probatorische Sitzungen statt. Ihr/e TherapeutIn muss in diesen Sitzungen unter anderem prüfen, welche Diagnose vorliegt. Erst wenn PatientIn und TherapeutIn in den probatorischen Sitzungen zur Entscheidung kommen, dass eine Psychotherapie zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, wird die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt.