Informationen zu Psychotherapie

 

Ab­lauf einer Psychotherapie

Das Erst­ge­spräch wird meist von der Ambulanzleiterin Dipl.-Psych. I. Schimmel ge­führt. In diesem Ge­spräch wird ge­klärt, ob eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Be­hand­lung not­wendig und an­ge­zeigt ist.

Ist dies der Fall, wird die Be­hand­lung von einer/m un­serer PsychotherapeutInnen über­nommen und durchgängig durch­ge­führt. Die Be­hand­lung wird bei Genehmigung durch die ge­setz­li­chen Kran­ken­kassen vollständig über­nommen. Die Ter­mine der The­ra­pie­sit­zungen werden di­rekt mit dem/der be­han­delnden The­ra­peutIn ver­ein­bart und können auch au­ßer­halb der Öff­nungs­zeiten des Se­kre­ta­riats liegen.

 

Wie qualifiziert sind die PsychotherapeutInnen?

Unsere PsychotherapeutInnen sind „The­ra­peu­tInnen in Aus­bil­dung“ und als solch aus­nahmslos Psy­cho­lo­gInnen oder Ärz­tInnen mit abgeschlossenem Studium (bei PsychologInnen: Diplom oder Master). Sie qualifizieren sich bei uns – meist neben ihrer Ar­beit in einer Klinik oder Be­ra­tungs­stelle – mit einer  3–5jährigen „Ausbildung“ (entsprechend einer Facharztausbildung)  zum/zur Ver­hal­tens­the­ra­peutIn. Nach etwa der Hälfte der Gesamtausbildungszeit und einer Zwi­schen­prü­fung be­han­deln sie ei­gen­ständig Pa­ti­entInnen an un­serer In­sti­tut­sam­bu­lanz. Die Qua­lität der Be­hand­lung wird lau­fend durch Su­per­vi­so­rInnen, also langjährig erfahrene LehrtherapeutInnen, über­prüft.

 

Was bedeutet es, dass meine Therapeutin „supervidiert“ wird?

Unsere PsychotherapeutInnen werden von erfahrenen SupervisorInnen angeleitet. Praktisch bedeutet das, dass Ihr/e TherapeutIn Ihre Behandlung „im Hintergrund“ (also außerhalb Ihrer Sitzungen)  mit seiner/ihrer SupervisorIn diskutiert und sich im Behandlungsverlauf zu zum Beispiel zu Therapiestrategien beraten lässt. Selbstverständlich stehen SupervisorInnen genau wie Ihr/e TherapeutIn unter Schweigepflicht. Um dem/der SupervisorIn einen Eindruck von der Behandlung zu vermitteln und um die Qualität Ihrer Behandlung zu sichern, wird in Therapiesitzungen zeitweise eine Videokamera mitlaufen. Dadurch können sicher sein, dass mit Ihrer Problematik und Ihrem Anliegen sehr sorgsam und gründlich umgegangen wird.

 

Was ist eine „therapeutische Sprechstunde“?

Seit dem 1. April 2017 sind jeder Therapie ein bis drei „therapeutische Sprechstunden“ à 50 Minuten vorgeschaltet. In der Sprechstunde soll mit dem/der Patient/in überlegt werden, ob Psychotherapie das Richtige ist und wenn nicht, welche Möglichkeiten es sonst gibt. Am IVT wird die erste „therapeutische Sprechstunde“ von der Ambulanzleitung durchgeführt, hin und wieder zusätzlich von einem/r unserer PsychotherapeutInnen. Im Anschluss daran werden entweder ein bis zwei weitere Sprechstunden und/oder Probatorische Sitzungen vorgeschlagen, oder Alternativen zu einer Behandlung am IVT besprochen.

 

Was ist eine „probatorische Sitzung“?

In jeder ambulanten Psychotherapie finden nach den Sprechstunden noch „probatorische“ Sitzungen statt. Damit soll herausgefunden werden, ob Ihr/e TherapeutIn wirklich zu Ihnen passt und ob Sie Vertrauen aufbauen können. Ihr/e TherapeutIn muss in diesen Sitzungen unter anderem prüfen, welche Diagnose vorliegt. Erst wenn PatientIn und TherapeutIn in den probatorischen Sitzungen zur Entscheidung kommen, dass eine Psychotherapie zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, wird die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt. Die Kosten für die Probatorischen Sitzungen werden von den Kassen unabhängig von einer Therapiebeantragung übernommen.

IVT Vortragsreihe