Ausbildungsbildungsbausteine zur/zum Psychologischen Psychotherapeut*in

 

Theorie

Im Rahmen unserer Theorieveranstaltungen absolvieren Sie 600 Stunden theoretische Ausbildung. Bei der Auswahl unserer Dozent*innen ist es uns wichtig, dass diese praktisch tätig sind und neben theoretischem Grundlagenwissen über Erfahrungswerte aus dem beruflichen Alltag verfügen.

 

Prak­ti­sche Tä­tig­keit I und II

Die Praktische Tätigkeit I soll dem Erwerb grundlegender Kenntnisse und Erfahrungen im gesamten Spektrum psychiatrischer Erkrankungen dienen.
Sie wird über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr mit mindestens 1200 Stunden in einer dafür anerkannten klinischen Einrichtung absolviert.

Die Praktische Tätigkeit II umfasst 600 Stunden und wird über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten in einer dafür anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung absolviert.

Eine Übersicht über Einrichtungen, mit denen das IVT feste Kooperationsverträge hat, finden Sie hier.

 

Gruppenselbs­t­er­fah­rung

Die Selbs­t­er­fah­rung wird als feste, fort­lau­fende Klein­gruppe mit ma­ximal 9 Teil­neh­mer*innen durchgeführt und umfasst 120 Stunden. Meist erstreckt sie sich über einen Zeitraum von 1 bis 1,5 Jahren.

 

Interaktionelle Fallarbeit (IFA)

Da uns die Entwicklung einer eigenen therapeutischen Persönlichkeit besonders am Herzen liegt, gehört es zum Konzept des IVT, zusätzlich zur gesetzlich geforderten Gruppenselbsterfahrung auch Selbstreflexion im Einzelsetting anzubieten. Dies erfolgt im Rahmen von 30 Stunden Interaktioneller Fallarbeit. Diese kann als Einzelselbsterfahrung oder als intensivierte Fallbesprechung unter Einbezug eigener Themen und Empfindungen erfolgen.


Prak­ti­sche Aus­bil­dung

Die „Praktische Ausbildung“ bezeichnet den Ausbildungsabschnitt, in dem Sie nach der Zwischenprüfung unter regelmäßiger Supervision eigenständig 600 Stunden ambulante Behandlung durchführen. Diese erfolgen in der Mannheimer In­sti­tut­sam­bu­lanz oder in unseren Lehr­praxen.

 

Su­per­vi­sion

Die gesetzlich geforderten 150 Stunden Supervision absolvieren Sie im Einzel- oder Gruppensetting bei vom IVT anerkannten Supervisor*innen.

 

„Freie Spitze“

Einen Großteil der gesetzlich geforderten 4200 Stunden Ausbildung sind bereits festgelegt. Der Rest wird als „Freie Spitze“ bezeichnet, die Sie z.B. für Vor- und Nachbereitungen von Theorieseminaren oder Behandlungsstunden nutzen.
Darüber hinaus sollen 100 Stunden der Freien Spitze durch sonstige Tätigkeiten gefüllt werden, die Ihrer psychotherapeutischen Qualifizierung dienen. Z.B. externe klinische Fortbildungen, Teilnahme an zusätzlichen Theorieveranstaltungen im IVT (sog. „Wahlveranstaltungen)