Infoveranstaltungen und Be­wer­bung

Ausbildung zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in (VT) nach „altem“ Format:

Der Ausbildungsjahrgang 2026 ist bereits voll besetzt.

Der Jahrgang 2027 wird voraussichtlich der letzte Jahrgang sein, der die Ausbildung im bisherigen Format am IVT absolvieren werden kann.Beachten Sie bitte, dass ausschließlich Bewerber*innen mit universitären Abschlüssen berücksichtigt werden können.

Falls Sie den neuen klinischen Master Psychotherapie absolvieren/absolviert haben, ist ein Einstieg in die Ausbildung im „alten“ Formal prinzipiell möglich, der Beginn Ihres Bachelorstudiums muss jedoch vor dem 01.09.2020 liegen.

Infoveranstaltungen

Unsere Infoveranstaltungen bieten wir mittlerweile online an. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Ausbildung am IVT wissen müssen. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.

Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt, an einer dieser Veranstaltungen teilzunehmen, wenn Sie sich bei uns bewerben möchten.

Melden Sie sich hier gerne an:

Anmeldung zur Infoveranstaltung




    Be­wer­bungs­ver­fahren für Psy­cho­log*innen

    Der Aus­bil­dungs­gang zum/r Psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peut*in am IVT-Kur­pfalz be­ginnt jährlich im Ja­nuar.

    Voraussetzung für die Aufnahme zum Aus­bil­dungs­gang „Psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peut*in“ am IVT-Kur­pfalz ist ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium mit Prüfungsleistung in klinischer Psychologie.

    Be­wer­bungen werden fort­lau­fend an­ge­nommen.

    Zu den voll­stän­digen Be­wer­bungs­un­ter­lagen ge­hören:

    • Be­wer­bungs­schreiben
    • Tabellarischer Le­bens­lauf mit Lichtbild
    • Master/Diplom-Zeugnis bzw. ToR und Ba­che­lor­zeugnis
    • be­glau­bigte Masterurkunde (kann nach­ge­reicht werden)
    • po­li­zei­li­ches Füh­rungs­zeugnis (kann nach­ge­reicht werden)

    Bitte machen Sie in Ihrer Bewerbung für uns ersichtlich, wann genau Ihr Bachelor-Studium begonnen hat, welchen Titel Ihr Master-Studiengang trägt und ob es eine Prüfungsleistung in Klinischer Psychologie gibt bzw. gab.

    Wurde das Stu­dium an einer Uni­ver­sität au­ßer­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ab­sol­viert, ist die Vor­lage einer Äqui­va­lenz­be­schei­ni­gung er­for­der­lich. Diese wird von uns beim zu­stän­digen Re­gie­rungs­prä­si­dium be­an­tragt, wenn wir Ihnen einen Ausbildungsvertrag anbieten möchten.

    Ihre Unterlagen im PDF-Format können Sie per Email an folgende Adresse schicken: sekretariat@ivt-kurpfalz.de.